Ab sofort gelten auf Beschluss des Vorstandes für Kleinkinder und Elternteile der Kinder, die die Krabbelgruppe besuchen folgende neue Beitragsregelungen:
Kinder bis zum .4 Lebensjahr sind beitragsfrei. Es muss aber unbedingt ein Mitgliedsantrag vorliegen. Mutter-und-Kind und Krabbelgruppe: Beide, Mutter (bzw. Vater) und das Kind müssen Mitglied im Verein sein. Für beide wird insgesamt bis zum 4. Geburtstag des Kindes monatlich ein Beitrag von 5,-- Euro berechnet. (Es sei denn, beide haben aufgrund weiterer Familienangehöriger Familienbeitrag.) Nach Erreichen des 4. Geburtstages des Kindes wird der Beitrag für Mutter (oder Vater) und das Kind automatisch in den Single-Familienbeitrag umgestellt, es sei denn, die Mutter (oder Vater) beantragen fristgerecht eine Änderung der Mitgliedschaften. Die vorstehenden Regelungen gelten sofort, also nicht erst zum 1.1.2008. |
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